Ehrenmitgliedschaft
Die Mitgliederversammlung hat auf Antrag des Vorstandes die Möglichkeit,
verdiente Bürger des öffentlichen Lebens zu Ehrenmitgliedern zu erklären.
Die Mitgliederversammlung hat auf Antrag des Vorstandes die Möglichkeit,
verdiente Bürger des öffentlichen Lebens zu Ehrenmitgliedern zu erklären.