Was ist unter Hilfe für junge Volljährige zu verstehen?
„Einem jungen Volljährigen soll die Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist….“ ( § 41 SGB VIII)